Monatsarchiv für April 2008

admin

Der Baubetreuer

In den letzten Einträgen wurde schon mehrfach die Person des Baubetreuers erwähnt. Nun fragt sich vielleicht der ein oder andere: Was macht der eigentlich?

Da wir beide eher Bits und Bytes durch die Gegend schubsen und selten bis gar nicht die Maurerkelle schwingen, möchten wir gern jemanden an unserer Seite haben, der sich rund um das Thema Bauen wirklich gut auskennt, aber nicht zu der Firma gehört, die unser Häusle dann auch baut. Dieser Herr berät uns von Anfang an zum Thema Grundstück, Hausbau, Verträge etc., kann Kontakte herstellen und soll den Bau überwachen, d.h. regelmäßig und zu wichtigen Meilensteinen auf der Baustelle erscheinen und die geleistete Arbeit kontrollieren.
Das beinhaltet das kleine “Baubetreuerpaket”. Wir haben uns für die volle Packung entschieden und die umfasst außerdem, dass wir die Architektenleistung über eine Architektin des Baubetreuers abwickeln inkl. Statikberechnung. Diese Daten werden einerseits an das Bauamt geschickt als Bauantrag und gehen gleichzeitig an verschiedene Hausbaufirmen als Ausschreibung. Die Firmen bewerben sich dann bei uns mit Baubeschreibung und Kostenaufschlüsselung etc. Aus diesen Unterlagen wählen wir uns einige Firmen aus, mit denen wir uns treffen und von denen wiederum müssen wir uns für eine entscheiden, die dann wirklich unser Haus bauen soll.

Aktuell hat der Baubetreuer unser Bodengutachten abgesegnet. Demnächst setzen wir uns mit der Architektin zusammen, um die endgültige Hausplanung zu machen und dann geht es in die Ausschreibung.

Unser Makler (ich denke, ich muss nicht erklären, was ein Makler für vielseitige und schwere Aufgaben hat, für die er einen klitzekleinen Betrag kassiert) kümmert sich zur Zeit um die Erbgemeindschaft, der momentan noch unser Grundstück gehört. Es muss ein Miteigentümer ausfindig gemacht werden, damit der Kaufvertrag aufgesetzt und unterzeichnet werden kann.

Heute hat sich der Baubetreuer telefonisch bzgl. des Bodengutachtens geäußert:

Nichts spricht gegen dieses Grundstück seiner Meinung nach.
In einer Ausschreibung müsse lediglich der um zehn Zentimeter tiefere Mutterbodenaustausch berücksichtigt werden.